Impressum

Die wichtigste Impressumspflicht betrifft E-Commerce-Websites:
Wer «Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet», muss «klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post machen».

Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 1 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
UWG
Die Impressumspflicht gilt nicht nur für klassische E-Commerce-Anbieter wie Onlineshops, sondern beispielsweise auch für die meisten Apps, Cloud-Dienstleister, Hosting-Anbieter, Onlinemedien und Social Media-Plattformen.
Ob Gewinn mit dem E-Commerce-Angebot erzielt wird, spielt keine Rolle. Sogar kostenlose Angebote können unter die Impressumspflicht fallen, zum Beispiel ein Blog, das sich mit Content-Marketing und Werbung finanziert. Massgeblich ist eine gewerbliche oder professionelle Tätigkeit. Kein E-Commerce sind Angebote, die ausschliesslich ideell, privat oder wissenschaftlich sind.
Die Angaben über die Identität sind Vorname und Name bei natürlichen Personen («Privatpersonen») und die Firma gemäss Eintrag im Handelsregister bei juristischen Personen, auch gemäss der allgemeinen Firmen- und Namensgebrauchspflicht (Art. 954a Obligationenrecht, OR). Die Nennung einer allfälligen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist empfehlenswert, aber nicht obligatorisch. Ein Pseudonym sollte nicht ausschliesslich, sondern nur ergänzend verwendet werden.
Die Kontaktadresse ist die Postadresse beziehungsweise Sitzadresse, die nicht nur aus einem Postfach bestehen darf. Briefpost muss zustellbar sein. Dazu kommt die E-Mail-Adresse, die direkt anklickbar und verwendbar sein sollte, unter anderem aus Gründen der Barrierefreiheit und zur Nutzung auf mobilen Geräten. Allein ein Kontaktformular genügt nicht, darf aber ergänzend angeboten werden. Die Nennung einer Telefonnummer ist empfehlenswert, aber nicht obligatorisch. Weitere Kontaktangaben, zum Beispiel mittels Instant Messaging und auf Social Media-Plattformen, dürfen genannt werden.
Das Impressum sollte auf jeder einzelnen Seite einer Website verlinkt werden, üblicherweise als «Impressum» bezeichnet in der Fusszeile – genauso wie allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder die Datenschutzerklärung. Das Impressum kann aber auch als «Kontakt» verlinkt sowie mit einer gängigen Kontakt-Seite kombiniert werden.